Greenking SKU 999512

Greenking CDL / CDS Chlordioxid-Fertiglösung 100ml

€1490
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Marke Greenking

Beschreibung

Zur Desinfektion und Aufbereitung von Trinkwasser

GreenKing CDL / CDS ist eine gebrauchsfertige Chlordioxid-Lösung mit einer Konzentration von höchstens 0,3 %. Sie ist für die bestimmungsgemäße Desinfektion von Trinkwasser sowie für ausgewählte Anwendungen rund um Wassertanks, Leitungen, Zisternen und Wasservorräte vorgesehen.

Die praktische 100-ml-Braunglasflasche eignet sich sowohl für den Gebrauch zu Hause als auch für Camping, Reisen, Wandern, Outdoor-Aktivitäten und die persönliche Krisenvorsorge.

Kein Aktivieren, kein Anmischen und kein Zwei-Komponenten-System: Die Lösung ist bereits gebrauchsfertig und wird entsprechend der Dosierungsanleitung direkt dem zu behandelnden Wasser zugegeben.


Einsatzmöglichkeiten

GreenKing CDL / CDS ist gemäß Produktinformation vorgesehen für:

  • Trinkwasseraufbereitung zu Hause
  • Camping, Wandern und Outdoor
  • Reisen in Gebiete mit unsicherer Trinkwasserqualität
  • Desinfektion von Wassertanks und Zisternen
  • Brunnen- und Regenwasseraufbereitung
  • Notfall- und Krisenvorsorge

Damit ist die Lösung besonders interessant für Wohnmobile, Camper, Berghütten, Ferienhäuser, Boote, geeignete Trinkwasserzisternen und mobile Trinkwasserbehälter.


Trinkwasserdesinfektion

Dosierung:
1–2 Tropfen GreenKing CDL / CDS auf 1 Liter Trinkwasser geben.

Einwirkzeit:
15 Minuten einwirken lassen.

Die Dosierung nicht eigenmächtig erhöhen. Bei stark verschmutztem oder sichtbar trübem Wasser ersetzt das Produkt keine notwendige Vorfilterung oder fachgerechte Prüfung der Wasserqualität.


Desinfektion von Behältern und Leitungen

Zur Desinfektion geeigneter Wasserbehälter und Wasserleitungen:

Dosierung:
2 ml Lösung auf 15 Liter Wasser geben.

Einwirkzeit:
30 Minuten einwirken lassen.

Anschließend Behälter und Leitungen gründlich mit Trinkwasser spülen.


Produktvorteile auf einen Blick

  • Gebrauchsfertige Chlordioxid-Lösung
  • Kein Aktivieren oder Anmischen erforderlich
  • Konzentration: ≤ 0,3 %
  • Für die Desinfektion von Trinkwasser
  • Für geeignete Wassertanks, Leitungen und Zisternen
  • Praktische Tropfendosierung
  • Kompakte 100-ml-Flasche
  • Ideal für Camping, Reisen und Outdoor-Ausrüstung
  • Für die Notfall- und Krisenvorsorge geeignet
  • BAuA-Reg.-Nr. N-120685

Die Produktart PT 5 umfasst Biozidprodukte zur Desinfektion von Trinkwasser für Menschen und Tiere.


Aufbewahrung

Aufrecht stehend, gut verschlossen und im Kühlschrank lagern.

Nach dem Öffnen innerhalb von 6 Monaten verbrauchen. Die Flasche nach der Verwendung sofort wieder fest verschließen und vor Licht schützen.


Sicherheitshinweise

Gefahrenhinweis:
H319 – Verursacht schwere Augenreizung.

Sicherheitshinweise:

  • Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
  • Ist ärztlicher Rat erforderlich, Verpackung oder Kennzeichnungsetikett bereithalten.
  • Schutzhandschuhe, Schutzkleidung sowie Augen- beziehungsweise Gesichtsschutz tragen.
  • Bei Kontakt mit den Augen einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen.
  • Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen und weiterspülen.
  • Bei anhaltender Augenreizung ärztlichen Rat einholen.
  • Inhalt und Behälter einer anerkannten Abfallentsorgungsanlage zuführen.

Nur gemäß Kennzeichnung und Produktinformation verwenden. Nicht mit anderen Chemikalien mischen. Nicht für medizinische, therapeutische oder körperbezogene Anwendungen vorgesehen.


Produktinformationen

Produkt: GreenKing CDL / CDS
Produktart: Chlordioxid-Fertiglösung
Verwendungszweck: Desinfektion von Trinkwasser
Konzentration: ≤ 0,3 %
Inhalt: 100 ml
Form: Flüssigkeit
CAS-Nr.: 10049-04-4
EG-Nr.: 233-162-8
BAuA-Reg.-Nr.: N-120685

Inverkehrbringer:
Philipp Loicht Organic Food GmbH
Achenfeldweg 8
A-6250 Kundl
Österreich


Verpflichtender Biozid-Hinweis

Biozidprodukte vorsichtig verwenden. Vor Gebrauch stets Etikett und Produktinformationen lesen.

Dieser Hinweis muss sich bei Werbung für Biozidprodukte deutlich vom übrigen Werbetext abheben und gut lesbar sein. Aussagen wie „ungiftig“, „unschädlich“, „natürlich“, „umweltfreundlich“ oder vergleichbare Verharmlosungen sind in der Biozidwerbung nicht zulässig.